Satzung

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Satzung der Sportschützen e.V. Schmidmühlen

- § 1 -

Der Verein führt den Namen "Sportschützen e.V. Schmidmühlen", hat seinen Sitz in 92287 Schmidmühlen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Amberg unter der Nummer 345 eingetragen.

- § 2 -

Der Zweck ist die Ausübung und Förderung des Schießsportes. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschittes "steuerbegünstigte Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung von Trainingsschießen sowie die Teilnahme an Wettkämpfen verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Die Mitel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige zwecke verwendet werden.

Die Mtglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitglieder haben keinen Anteil am VereinsvermögenDer Verein ist politisch und konfessionell völlig neutral.

Der Verein ist Mitglied des Oberpfälzer Schützenbundes und dem Deutschen Schützenbund angeschlossen.

- § 3 -

Mitglied kann jede Person ab Geburt werden. Über den schriftlichen Aufnahmantragentscheidet der Vorstand.

- § 4 -

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Die schriftliche Kündigung muß aber bis spätestens 30. November des laufenden Geschäftsjahres dem 1. Vorsitzenden oder dem 1.Kassier zugestellt werden.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wen sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.

Über den Ausschluß beschließt der Vorstand gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat.

- § 5 -

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliedrversammlung festgesetzt.

- § 6  -

Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 2 Mitgliedern des Vereins. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorsitzenden (1. Schützenmeister)  oder dem 2. Vorsitzenden (2. Schützenmeister vertreten.

Der 1. Schützenmeister sowie dessen Stellvertreter leiten die Vereinsgeschäfte (Vorstand i.S. von § 26 BGB). Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.

- § 7 -

Der Vereinsbeirat umfaßt mindestens fünf Mitglieder des Vereins. der Vorstand ist intern in folgenden Angelegenheiten an die Zustimmung des Verwaltungsbeirats gebunden:

a) Ausschluß von Mitgliedern

b) Abschluß von verpflichtenden Verträgen für den Verein

c) Haushaltsausgaben von mehr als 1.000 DM.

- § 8 -

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Quartal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich verlangt wird.

- § 9 -

JedeMitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder dessen Stellverteter einberufen. Die Einladung mus spätestens zwei Wochen vor der Versammlung durch Aushang am schwarzen Brett im Vereinslokal (Schützenheim, Bahnhofstr. 12) erfolgen. Eine schriftliche Einladung ist nicht erforderlich.

- § 10 -

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertretergeleitet. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgestzten Tagesordnung beschließen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht.

Zur Änderung des Vereinszweckes und zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von neun Zehntel de abgegebenen Stimen erforderlich.

Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel bei der jeweiligen Abstimmunganesenden Mitglieder dies beantragt.

- § 11 -

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokollanzufertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu beurkunden ist.

- § 12 -

Die Auflösung des Vereins erfolgt, wenn die Zahl der Mitglieder auf weniger als sieben gesunken ist, oder dies die Mitglieder-versammlung mit einer Mehrheit von neun Zehntel der abgegebenen Stimmen beschließt.

- § 13 -

Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögendes Vereinsan die Marktgmeinde Schmidmühlen, die es unmitelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zweckeim Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

Gründet sich innerhalb von 15 Jahren nach der Auflösung des Vereins wieder ein Schützenverein der als gemeinnützig anerkannt ist, fällt diesem Verein das Vermögen zu.

Mitglieder verlieren bei Auflösung des Vereins, außer der Erstattungverauslagter Unkosten, jeden Anspruch an den Verein.

- § 14 -

Vorstehende Satzung wurde von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 31. Januar 1993 mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

Die Satzung tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht Amberg in Kraft.

Diese Satzung hebt die Satzung von 1987 auf.

 

Schmidmühlen, de 31. Januar 1993

 

gez.                                                                              gez.

Josef Popp                                                                     Beate Schmidschneider

1. Vorsitzender                                                               2. Vorsitzende

 

gez.                                                                              gez.

Alfred Huttner                                                                Erwin Koller

1. Jugendleiter                                                               1. Spartenleiter LG/LP

 

gez.                                                                              gez.

Markus Speier                                                                Isidor Scheuerer

1. Schriftführer                                                               1. Kassier

 

gez.                                                                              gez.

Regia Koller                                                                   Karl Wiesner

2. Kassier                                                                      2. Spartenleiter LG/LP

 

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